- institutionell
- ◆ in|sti|tu|ti|o|nẹll 〈Adj.〉 eine Institution betreffend, auf ihr beruhend ● \institutionelle Garantien◆ Die Buchstabenfolge in|sti... kann in Fremdwörtern auch ins|ti... getrennt werden.
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in|s|ti|tu|ti|o|nẹll <Adj.> (bildungsspr.):a) eine ↑ Institution (1) betreffend, zu ihr gehörend; durch eine ↑ Institution (1) gesichert; mithilfe einer ↑ Institution (1):die -e Erziehungsberatung durch eigens eingerichtete Erziehungsberatungsstellen;die Unabhängigkeit der Zentralbank muss i. abgesichert sein;Ehe und Familie sind -e Formen menschlichen Zusammenlebens.* * *
in|sti|tu|ti|o|nẹll <Adj.> (bildungsspr.): 1. a) eine ↑Institution (1) betreffend, zu ihr gehörend; durch eine ↑Institution (1) gesichert; mithilfe einer ↑Institution (1): Da Gesetzgebung und -e Einrichtung stets hinter der gesellschaftlichen Entwicklung herhinken (MM 3. 11. 59, 7); die Verfassungsgerichtsbarkeit ist mithin i. verselbstständigt (Fraenkel, Staat 337); b) eine ↑Institution (2) betreffend, zu ihr gehörend; als ↑Institution (2) geltend, wirksam: Ehe und Familie sind -e Formen menschlichen Zusammenlebens. 2. (selten) ein ↑Institut (1) betreffend, zu ihm gehörend: die -en Räume.
Universal-Lexikon. 2012.